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Cross Compliance Überprüfung


"Cross Compliance" ist die Bindung von EU-Mitteln (finanzielle Beihlifen) an Anforderungen an Landwirte.


Leistungsbeschreibung

„Cross Compliance“ (CC) steht für grundlegende Anforderungen an Landwirte.
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Landwirte, wenn sie mit EU-Mitteln finanzierte Beihilfen beziehen, über die Antragsvoraussetzungen hinausgehende Anforderungen einhalten.
Die Cross Compliance-Regelungen betreffen gleichermaßen Empfänger von EU-Direktzahlungen nach dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) wie Zahlungsempfänger aus den Programmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER - darunter fallen Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete, Natura 2000-Prämie und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen). Dabei geht es gemäß Art. 93 i.V.m. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 um drei Bereiche:

  • Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen,
  • Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und
  • Tierschutz.

Werden die für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% und 100 % der im jeweiligen Kalenderjahr beantragten Zahlungen.
Jährlich werden mindestens 1% aller Zahlungsempfänger in Schleswig-Holstein durch die zuständigen Kontrollbehörden auf Einhaltung der Cross Compliance-Anforderungen überprüft. Für einzelne Anforderungen gelten höhere Kontrollquoten.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragstellernummer für den Sammelantrag (BNRZD).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sammelantragstellung bis 15. Mai jeden Jahres.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Überblick Cross-Compliance

BMEL - Cross-Compliance

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon
+49 4821 66-0
Fax
+49 4821 66-2223
E-Mail
itzehoe.poststelle@lfu.landsh.de
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
    Adresse
    Breitenburger Straße 25
    25524 Itzehoe
    Telefon
    +49 4821 66-0
    Fax
    +49 4821 66-2223
    E-Mail
    itzehoe.poststelle@llnl.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

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