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Verwaltungsleistung suchen


Emissionen / Immissionen: Duldung, Schutz


Als Nachbar einer Anlage, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, sofern Sie hiervon nicht/nur unwesentlich beeinträchtigt werden.


Leistungsbeschreibung

Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (zum Beispiel bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).

Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt zum Beispiel vor, wenn die Immissionswerte der TA-Lärm („Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“) oder der TA-Luft („Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“) nicht überschritten und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Privathaushaltungen, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten sowie für die nicht nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen der Land- und Forstwirtschaft geht.
  • An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um die Überwachung von gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe; immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) geht.
Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissinsschutzgesetz-BlmSchG), Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft-TA Luft, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm-TA Lärm, Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz-LImSchG)

Was sollte ich noch wissen?

Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise und Erläuterungen im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Immissionsschutz, Klimaschutz, Erneuerbare Energien

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Postanschrift
24062 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
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Telefon
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Fax
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E-Mail
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
WWW
Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
De-Mail
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Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
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    Parkplätze
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        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht
        Stadt Pinneberg - Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung
        Adresse
        Bismarckstr. 8
        25421 Pinneberg
        E-Mail
        fd-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de
        E-Mail
        teschke@stadtverwaltung.pinneberg.de
        Öffnungszeiten

        Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
          - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
        zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
          - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

        Zusätzliche Öffnungszeiten,
        die nur für Termine zur Verfügung stehen:

        Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
        Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

        nur Bürgerbüro:
        Do: 14:30 - 17:30 Uhr

        Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze

          Webseiten-ID: 20042104