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Landschaftsplanung


Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge.


Leistungsbeschreibung

Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.

Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.

Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.

Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
  • an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.
Rechtsgrundlage
  • §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).

§§ 8 ff. BNatSchG

§§ 5 ff. LNatSchG

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Bundes- und Landes-Naturschutz-Recht

Was sollte ich noch wissen?

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Landschaftsplanung

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Auskünfte zu grünordnerischen und umweltplanerischen Belangen. Planung von Grünflächen. Betreuung von Ausgleichsflächen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Angaben zu angefragten Grundstücken, Flächen oder konkrete Pflanzbereiche.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

je nachdem

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Postanschrift
24062 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-7239
E-Mail
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
WWW
Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
De-Mail
poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht
        Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
        Adresse
        Kurt-Wagener-Straße 11
        25337 Elmshorn
        Telefon
        +49 4121 4502-0
        Öffnungszeiten

        Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

        Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

        Verkehrsanbindung
        Kurt-Wagener-Str.
        • Bus: Linie 6502
        Parkplätze
        • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
        • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht
        Stadt Pinneberg - Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung
        Adresse
        Bismarckstr. 8
        25421 Pinneberg
        E-Mail
        fd-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de
        E-Mail
        teschke@stadtverwaltung.pinneberg.de
        Öffnungszeiten

        Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
          - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
        zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
          - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

        Zusätzliche Öffnungszeiten,
        die nur für Termine zur Verfügung stehen:

        Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
        Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

        nur Bürgerbüro:
        Do: 14:30 - 17:30 Uhr

        Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze

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