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Verwaltungsleistung suchen


Schulen in freier Trägerschaft


Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.


Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

An wen muss ich mich wenden?
  • An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen

Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.

Rechtsgrundlage
  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Art. 7 GG

§§ 115 ff. SchulG

Was sollte ich noch wissen?

Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Privatschulen

Gesundheitsfachberufe

Schülerschule Grundschule sowie Jahrgangsstufen 5 bis 10 -staatlich anerkannt - (teilweise sui generis)
Adresse
Waldenauer Marktplatz 14
25421 Pinneberg
Telefon
+49 4101 840013
Fax
+49 4101 844551
E-Mail
schulleitung@schuelerschule.de
WWW
www.schuelerschule.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    WABE International School - Ersatzschule -
    Adresse
    Eggerstedter Weg 19
    25421 Pinneberg
    Telefon
    04101 8050300
    Fax
    04101 8050399
    E-Mail
    info@isceducation.de
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
      Adresse
      Brunswiker Straße 16-22
      24105 Kiel
      Telefon
      0431 988-2301
      Fax
      0431 988-2529
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
        Adresse
        Brunswiker Straße 16-22
        24105 Kiel
        Telefon
        +49 431 988-0
        E-Mail
        poststelle@bimi.landsh.de
        WWW
        Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht

          Webseiten-ID: 20042104