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Wohnsitz Abmeldung


Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis, Reisepass oder ausländische Pass, Wohnungsgeberbestätigung, beim gemeinsamen Zuzug von Personen mit nicht identischen Zuzugsadressen oder Zuzugsdaten auch eine Vollmacht von nicht anwesenden Personen und volljährigen Kindern

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

kostenlos

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Stadt Pinneberg - Bürgerbüro
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 2110
E-Mail
pf-buergerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze

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