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Verwaltungsleistung suchen


Fundsachen melden


Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gebühren:

Verwahrgebühren

Die Gebühr für die Verwahrung von Fundsachen beträgt

a) im Wert bis zu 25 Euro                                      3 Euro

b) im Wert von über 25 bis 50 Euro                         7 Euro

c) im Wert von über 50 Euro für den Mehrwert zusätzlich2 %.


Verlustbescheinigungen

Bescheinigungen über nicht abgegebene Gegenstände (i.d.R. bei Fahrrädern) werden hier ebenfalls ausgestellt,

die Gebühr beträgt 6 Euro


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Nach Wert der Fundsache

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

6 Monate Aufbewahrungszeit

Sachgebiet Ordnungsamt und Gewerbe
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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