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Verwaltungsleistung suchen


Katastrophenschutz


Zuständig für den Katstrophenschutz sind u. a. die örtliche Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen.


Leistungsbeschreibung

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Hotline Kreis Pinneberg

Im Krisenfall schaltet die Kreisverwaltung Pinneberg ein Bürgertelefon welches unter folgender Nummer zu erreichen ist.

Tel: 04121 / 4502 - 5000

Ob das Bürgertelefon aktiv geschaltet ist und zu welchen Zeiten die Hotline erreichbar ist ist der Homepage www.kreis-pinneberg.de zu entnehmen.


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
  • an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

LKatSG

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.

Katastrophenschutz

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-2833
E-Mail
poststelle@im.landsh.de
WWW
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen
      Adresse
      Kurt-Wagener-Straße 11
      25337 Elmshorn
      Telefon
      +49 4121 45022222
      E-Mail
      info@kreis-pinneberg.de
      WWW
      Kreis Pinneberg - sei bereit!
      Öffnungszeiten

      Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

      Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Kreis Pinneberg - Fachdienst Bürgerservice
        Adresse
        Kurt-Wagener-Straße 11
        25337 Elmshorn
        Telefon
        +49 4121 4502-0
        E-Mail
        buergerservice@kreis-pinneberg.de
        WWW
        Kreis Pinneberg - Fachdienst Abfall
        Öffnungszeiten

        Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

        Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

        Verkehrsanbindung
        Kurt-Wagener-Str.
        • Bus: Linie 6502
        Parkplätze
        • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
        • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

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