Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Kirchenaustritt


Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.


Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, soweit vorhanden: Taufbescheinigung, für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Rechtsgrundlage

Kirchensteuergesetz (KiStG)

Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 (VwGebV)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz - KiStG), Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein (Kirchenaustrittgesetz - KiAustrG)

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Stadt Pinneberg - Standesamt
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
E-Mail
Standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze

    Webseiten-ID: 20042104