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Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung


Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung, die von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt ausgestellt wird.


Leistungsbeschreibung

Bei der Verbringung aus EU-Ländern und der Einfuhr von lebenden Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union (EU), müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. In dieser Gesundheitsbescheinigung wird die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Verbringung/Einfuhr durch eine Amtstierärztin/einen Amtstierarzt bestätigt.

Tiere, welche die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von lebenden Tieren muss immer über eine Grenzkontrollstelle erfolgen.

Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten erleichterte Bestimmungen. Grundsätzlich müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen von der Haustierärztin/dem Haustierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung bestätigt wird. Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen.

Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern (Haustier Einfuhr) ist nicht ohne weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Bei Reisen mit Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

Wer Hunde oder Katzen aus anderen EU-Ländern verbringt bzw. aus Drittstaaten in die EU einführt, um sie zu verkaufen, hat weiterreichende Vorschriften einzuhalten. Diese können bei der zuständigen Veterinärbehörde oder der Grenzkontrollstelle, über die die Tiere eingeführt werden sollen, erfragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identifikationspapiere der Tiere, zum Beispiel:

  • Heimtierpass,
  • Equidenpass (Identitätsdokument für Pferde)
  • Rinderpass
  • Handelsdokumente
  • Transportbescheinigungen.
Welche Gebühren fallen an?

Für notwendige amtstierärztliche Atteste und Veterinärkontrollen vor Ort werden Veterinärgebühren erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Welpen ohne einen ausreichenden Tollwutschutz dürfen nach Deutschland weder aus anderen Mitgliedsstaaten verbracht noch aus Drittstaaten importiert werden.
Die Tiere haben somit zum Zeitpunkt des Handels oder des Reiseverkehrs immer ein Alter von mindestens 15 Wochen.

Für das Reisen mit Heimtieren aus einigen Drittstaaten muss 3 Monate vor der Einfuhr ein Ergebnis einer Antikörperuntersuchung gegen Tollwut vorliegen.

Rechtsgrundlage
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-2206
Fax
+49 4121 4502-92324
E-Mail
vetamt@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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