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Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen


Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.


Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Fristen muss ich beachten?

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Postanschrift
24062 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-7239
E-Mail
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
WWW
Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
De-Mail
poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
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    Parkplätze
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        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

        Webseiten-ID: 20042104