Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen


Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Leistungsbeschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.


An wen muss ich mich wenden?

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

Stadt Pinneberg - Fachdienst Straßenbau
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
E-Mail
pf-strassen@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
  - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
  - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:

Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr

Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Stadt Pinneberg - Fachdienst Bauaufsicht
    Adresse
    Bismarckstr. 8
    25421 Pinneberg
    Adresse
    Bismarckstr. 8
    25421 Pinneberg
    E-Mail
    fd-bauaufsicht@stadtverwaltung.pinneberg.de
    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
    zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

    Zusätzliche Öffnungszeiten,
    die nur für Termine zur Verfügung stehen:

    Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
    Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

    nur Bürgerbüro:
    Do: 14:30 - 17:30 Uhr

    Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

        Webseiten-ID: 20042104