Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen


Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.


Leistungsbeschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Informationen der Bundeswehr zu den Leistungsarten


An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Unterhaltssicherung

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Adresse
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Telefon
+49 800 7241428
Fax
+49 211 959-2575
E-Mail
USG@Bundeswehr.org
WWW
Bundeswehr - Personal
Öffnungszeiten

Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze

    Webseiten-ID: 20042104