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Verwaltungsleistung suchen


Winterdienst


Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

Rechtsgrundlage
  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Straßenreinigungssatzung

Sachgebiet Technische Abteilung
Adresse
Am Hafen 69-71
25421 Pinneberg
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Sachgebiet Bauhof
    Adresse
    Am Hafen 69-71
    25421 Pinneberg
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104