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Verwaltungsleistung suchen


Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung


Eine länger als sechs Monate andauernde Krankheit kann auf Antrag als Schwerbehinderung anerkannt werden.


Leistungsbeschreibung

Sie haben eine länger als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung/Krankheit und möchte diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen?

Einige Rechte und Hilfen im Arbeitsleben und Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) voraus. Jeder behinderte Mensch kann hierfür bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Ziel des Antrags ist:

  • Die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere,
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen,
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts beziehungsweise einer Außenstelle),
  • Passfoto,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis,
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller/innen: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

§§ 68, 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§§ 68, 69 SGB IX

Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Adresse
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon
+49 4321 913-5
Fax
+49 4321 13338
E-Mail
post.nms@lasd.landsh.de
WWW
LAsD Neumünster
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
    Adresse
    Neue Anlage 9
    25746 Heide
    Telefon
    +49 481 6960
    Fax
    +49 481 636199
    E-Mail
    post.hei@lasd.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

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