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Verwaltungsleistung suchen


Bürgerbeteiligung


Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.


Leistungsbeschreibung

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

E-Mail an IBM@stadtverwaltung.pinneberg.de


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

E-Mail an IBM@stadtverwaltung.pinneberg.de

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
 

Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Es fallen keine Gebühren an.

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Adresse
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
E-Mail
registratur@landtag.ltsh.de
WWW
https://www.landtag.ltsh.de/
Verkehrsanbindung
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz:
Verkehrsanbindung
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz:
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Kreis Pinneberg - Fachdienst Recht
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-4448
Fax
+49 4121 4502-94448
E-Mail
n.jansson@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Recht
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Stadt Pinneberg - Büro des Bürgermeisters
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 2111009
Fax
04101 211400
E-Mail
pf-bgm@stadtverwaltung.pinneberg.de
WWW
Homepage der Stadtverwaltung
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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