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Verwaltungsleistung suchen


Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge


Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.


Leistungsbeschreibung

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Straßenausbaubeiträge werden in Pinneberg für neue Maßnahmen aktuell nicht erhoben.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Kommunalabgabengesetz (KAG), Satzung

Fachdienst Bauverwaltung und Liegenschaften
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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