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Kind an einer Gemeinschaftsschule anmelden


Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.


Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.


Verfahrensablauf
  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
An wen muss ich mich wenden?

Regionale Gemeinschaftsschule

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Gemeinschaftsschule

Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Schulzentrum Nord, Grund- und Gemeinschaftsschule in Pinneberg
Adresse
Schulenhörn 40
25421 Pinneberg
Telefon
+49 4101 79940
Fax
+49 4101 799444
E-Mail
schulzentrum-nord.pinneberg@schule.landsh.de
WWW
www.sznord.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    GuGS im Quellental, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Pinneberg in Pinneberg
    Adresse
    Richard-Köhn-Straße 75
    25421 Pinneberg
    Telefon
    +49 4101 2118200
    Fax
    +49 4101 6966522
    E-Mail
    Grund-und-Gemeinschaftsschule.Pinneberg@schule.landsh.de
    WWW
    www.gugs-pinneberg.de
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Johann-Comenius-Schule Thesdorf, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Pinneberg in Pinneberg
      Adresse
      Horn 5
      25421 Pinneberg
      Telefon
      +49 4101 69410
      Fax
      +49 4101 694180
      E-Mail
      JCS-Thesdorf.Pinneberg@schule.landsh.de
      WWW
      www.jcs-thesdorf.de
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
        Adresse
        Brunswiker Straße 16-22
        24105 Kiel
        Telefon
        +49 431 988-0
        E-Mail
        poststelle@bimi.landsh.de
        WWW
        Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht

          Webseiten-ID: 20042104