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Verwaltungsleistung suchen


Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen


Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.


Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Verfahrensablauf

1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Gewerbebehörde

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Gewerbebehörde

Voraussetzungen

Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug ohne (relevante) Einträge

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • bei juristischen Personen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 ist die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Gewerbezentralregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gewerbeanmeldung i.H. v. 25 € (auf dem Postweg 30 €), Kosten für die Beantragung des Führungszeugnises und des GZR_AUszuges je 13 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

unverzüglich

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Unverzüglich bei Vornahme der Gewerbeanmeldung

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gewerbeanmeldung sofort, Auszüge ca. 2 Wochen, dann je nach Eintrag

Rechtsgrundlage

§ 38 Gewerbeordnung (GewO)

Anlage zu Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§ 38 Gewerbeordnung (GewO),

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

$38 Gewerbeanordnung (GewO)

Rechtsbehelf

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

ja

Anträge / Formulare
  • Formulare: ja, ggf. GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, wenn Tätigkeiten zugefügt werden die unter §38 GewO fallen

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe)

Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
E-Mail
Gewerbe@stadtverwaltung.pinneberg.de
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
De-Mail
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

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