Die Anzeige ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthalten:
- den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
- den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen und
- gegebenenfalls den Namen des schriftlich bevollmächtigten Vertreters.
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Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Die Anzeige ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthalten: den Ort und die Zeit der Veranstaltung, den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, den Wortlaut und die Art der beabsichtigen öffentlichen Ankündigungen und ggf. den Namen des schriftlich bevollmächtigen Vertreters.