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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen


Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.

Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.

Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Antrag                                                                                                                                                

Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Nachweis Ihrer fachlichen Eignung, ggf. Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, ggf. Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein  elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
  • gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
  •  
Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat

Rechtsgrundlage

§ 33a Gewerbeordnung

§ 49 Gewerbeordnung

§ 33a GewO

VwGebV

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§ 33a Gewerbeordnung (GewO),  

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

4-6 Wochen

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
De-Mail
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
    Adresse
    Bismarckstr. 8
    25421 Pinneberg
    E-Mail
    gewerbe@stadtverwaltung.pinneberg.de
    Verkehrsanbindung
    Bushaltestelle Bismarckstraße
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 594
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 185
    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
    • Bus: Linie 185
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 594
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

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