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Verwaltungsleistung suchen


Reisegewerbekarte verlängern lassen


Befristete Reisegewerbekarten können bei der zuständigen Behörde verlängert werden.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
  •  

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregister-, Vereinsregister - oder Genossenschaftsregister - Auszug, ggf. Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handwerkskarte, ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung 

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

2 bis 4 Wochen

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
De-Mail
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
    Adresse
    Bismarckstr. 8
    25421 Pinneberg
    E-Mail
    gewerbe@stadtverwaltung.pinneberg.de
    Verkehrsanbindung
    Bushaltestelle Bismarckstraße
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 594
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 185
    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
    • Bus: Linie 185
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 594
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

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