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Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis


Wer Bauprodukte herstellen möchte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen (nicht geregelte Bauprodukte), benötigt eine Erlaubnis.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte

  • eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
  • ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
  • eine Zustimmung im Einzelfall.

An wen muss ich mich wenden?
  • An das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, wenn Sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigen,
  • an eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, wenn Sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigen,
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27, wenn Sie eine Zustimmung im Einzelfall benötigen.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Adresse
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 78730-0
WWW
Deutsches Institut für Bautechnik
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
    Adresse
    Kolonnenstraße 30 L
    10829 Berlin, Stadt
    Telefon
    +49 30 78730-0
    WWW
    Deutsches Institut für Bautechnik
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
      Adresse
      Düsternbrooker Weg 92
      24105 Kiel
      Postanschrift
      24171 Kiel
      Telefon
      +49 431 988-0
      Fax
      +49 431 988-2833
      E-Mail
      poststelle@im.landsh.de
      WWW
      Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht

          Webseiten-ID: 20042104