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Verwaltungsleistung suchen


Dolmetscherin / Dolmetscher: Beeidigung, Übersetzerin / Übersetzer: Ermächtigung


Informationen zur Vereidigung von Dolmetscher/innen und Ermächtigung von Übersetzer/innen.


Leistungsbeschreibung

Zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltliche Zwecke werden Dolmetscherinnen oder Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzerinnen oder Übersetzer ermächtigt.
Anschließend werden die beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer in der Datenbank Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank erfasst.

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank


An wen muss ich mich wenden?

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich sind einzureichen:

  • Antrag,
  • behördliches Führungszeugnis,
  • unterschriebener Lebenslauf,
  • Einkommennachweis,
  • unterschriebene Erklärung betreffend Strafen,
  • Bescheinigungen des Vollstreckungsgerichts,
  • Erklärung über kurzfristige Verfügbarkeit,
  • Nachweis über staatlich anerkannte Übersetzer- und/oder Dolmetscherprüfung oder vergleichbare Eignung,
  • Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG SH).

OLG SH

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft über mögliche Gebühren erteilt das OLG.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in der Justiz (Justizdolmetschergesetz - JustizDolmG).

JustizDolmG

Anträge / Formulare

Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.


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