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Verwaltungsleistung suchen


Fahrlehrerprüfung: Zulassung


Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

Für die Lehrproben:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.
Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
  • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
  • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
    • Klasse A: 481,00 Euro,
    • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
    • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Straße
  • Bus: 6502
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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