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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen


Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.


An wen muss ich mich wenden?
  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Rechtsgrundlage

§49 Abs 1 Satz 2 WHG

§ 8 und §§ 46ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Für die Bohrungen:
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
§ 127 Bundes-Berggesetz (BBergG),
§ 7 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

WHG

§ 127 BBergG

§ 7 Landeswassergesetz

WHG

§ 127 BBergG

§ 7 Landeswassergesetz

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Telefon
+49 5323 9612-200
E-Mail
poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
WWW
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
    Adresse
    Kurt-Wagener-Straße 11
    25337 Elmshorn
    Telefon
    +49 4121 4502-0
    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

    Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Verkehrsanbindung
    Kurt-Wagener-Str.
    • Bus: Linie 6502
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104