- An den/die Grundstückseigentümer/in und
- an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
- An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.