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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot


Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.


Leistungsbeschreibung

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG


Webseiten-ID: 20042104