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Verwaltungsleistung suchen


Arbeiten in Druckluft: Anzeige


Die Ausführung von Arbeiten in Druckluft muss bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft ausführen wollen, müssen Sie dies nach der Verordnung über Arbeiten in Druckluft (DruckLV) der zuständigen Behörde anzeigen.

Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen eingetreten oder vorgesehen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzeigen.


An wen muss ich mich wenden?

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Anzeige sind anzugeben:

  • der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und, wenn sich mehrere Arbeitgeber zur Durchführung eines bestimmten Bauvorhabens zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben (Arbeitsgemeinschaft) und die Geschäfte nicht gemeinschaftlich führen, der Name und die Anschrift des Arbeitgebers, dem die Geschäftsführung übertragen ist,
  • der Name dessen, der die Arbeiten in Druckluft leitet, und seines Vertreters,
  • der Name und die Anschrift des nach § 12 Abs. 1 DruckLV beauftragten Arztes,
  • die Zahl der Arbeitnehmer, die voraussichtlich mit Arbeiten in Druckluft beschäftigt werden,
  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten in Druckluft,
  • der voraussichtlich höchste Arbeitsdruck,
  • die zu erwartenden Bodenverhältnisse.

Der Anzeige sind als Unterlagen beizufügen:

  • eine behördlich beglaubigte Abschrift der Befähigungsscheine nach § 18 Abs. 2 DruckLV und des nach § 20 Abs. 2 DruckLV vorgesehenen Merkblatts,
  • einen Lageplan der Arbeitsstelle,
  • eine Beschreibung der Arbeitsweise bei den Arbeiten in Druckluft,
  • Beschreibung und Übersichtszeichnungen der Arbeitskammer, der Schleusen und der Verdichteranlagen,
  • Angaben über die Einrichtungen nach § 17 Abs. 1 DruckLV (Krankendruckluftkammern, Erholungsräume und sanitäre Einrichtungen).
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung - DruckLV).

§ 3 DruckLV

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon
0431 220040-10
Fax
0431 220040-650
E-Mail
poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
    Adresse
    Deliusstraße 10
    24114 Kiel
    Telefon
    +49 431 530550-0
    Fax
    +49 431 530550-99
    E-Mail
    info@ea-sh.de
    WWW
    https://www.ea-sh.de
    De-Mail
    ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    sowie Termine nach Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104