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Verwaltungsleistung suchen


Nachweis der Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen


Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.


Leistungsbeschreibung

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:

  • die umfassende Sachkunde
  • die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde

Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.


Verfahrensablauf

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem „Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung“

An wen muss ich mich wenden?

Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.

Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.

Liste anerkannter Einrichtungen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Identität
Welche Fristen muss ich beachten?

Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.

Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.

Was sollte ich noch wissen?

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.

Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden

Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Landesamt für Umwelt
Adresse
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon
+49 4347 704-0
Fax
+49 4347 704-116
E-Mail
poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
WWW
Landesamt für Umwelt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104