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Verwaltungsleistung suchen


Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz


Die zuständige Behörde gibt bekannt, wer als Sachverständige/r mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden kann.


Leistungsbeschreibung

Nach § 29a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt die zuständige Behörde die Sachverständigen bekannt, die mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden können.


An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Näheres Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die Form des Antrags ist in der Richtlinien für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 BImSchG geregelt.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)“.

ReSyMeSa

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Postanschrift
24062 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Adresse
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-7239
E-Mail
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
WWW
Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
De-Mail
poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

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        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

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