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Bekanntmachung der Gebührensatzung des Kreises Pinneberg über die Inanspruchnahme des Löschzuges-Gefahrgut


Bekanntmachung 20131219

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), des § 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2010 (GVOBl. Schl.-H S.789) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Sch.-H. S.27), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 04.04.2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 143) wird nach Beschluss des Kreistages vom 11.12.2013 folgende Satzung erlassen:

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