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Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 27.10.2014


Bekanntmachung 20141027 IM-2

Vorzeitige Besitzeinweisung

Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 27.10.2014 - IV321 - 144.4 - 3.1 - 56 - 09/2014

Zur Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung für das für den mit Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (Planfeststellungsbehörde) vom 22.05.2013 (Az.: StD-553.32-04/11) festgelegten sechstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A7 zwischen der Anschlussstelle Quickborn und der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Hamburg benötigte, nachstehend bezeichnete Grundeigentum:

Flurstück Flur Gemarkung Größe in m²
42/4 3 Bönningstedt ca. 985 dauerhaft
ca. 60 vorübergehend
42/5 3 Bönningstedt ca. 1960 dauerhaft
ca. 355 dingliche Sicherung
47/5 3 Bönningstedt ca. 1005 dauerhaft
ca. 518 vorübergehend
61/6 3 Bönningstedt ca. 1565 dauerhaft
ca. 765 vorübergehend

eingetragen im Grundbuch von Schnelsen (Amtsgericht Hamburg), Band 226, Blatt 6953
eingetragener Eigentümer: Harald Rösch, Köln

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Mittwoch, den 10. Dezember 2014, um 11:00 Uhr,
im Innenministerium (Besprechungsraum 283),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel,

anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigen-tum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Samm-lung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihr Recht in dem Termin wahrzunehmen.

Ich weise darauf hin, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Besitzein-weisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden wird.

 
Dr. Imke Schneede

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