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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/2 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) mit Festlegung eines Sperrbezirkes im Kreis Pinneberg


Am 26.05.2021 ist in einem Bienenbestand in der Stadt Elmshorn im Kreis Pinneberg der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden.

Aufgrund der §§ 165 und 166 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in Verbindung mit den §§ 5, 6, 24 und 37 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) und der §§ 10 Abs. 1, 11 und 5b der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738) in Verbindung mit den Ausführungshinweisen zur Bienenseuchen-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 08.08.2016 (GL-Nr. 7824.8) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG) vom 16. Juli 2014 (GVOBl. S. 141) in den jeweils
zurzeit geltenden Fassungen werden zum Schutz gegen die Seuchenverbreitung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:



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