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Schüler-BAföG - jetzt schon beantragen!


BAföG (BMBF)

Junge Menschen, die Schüler-Bafög bekommen, sollten schon früh den Folgeantrag für das nächste Schuljahr auf den Weg bringen. Das ist in diesem Jahr besonders wichtig. Denn: Das neue Schuljahr beginnt in den meisten Fällen erst im September 2024. Die Bafög-Bescheide enden aber oft bereits im Juli 2024. Das heißt: Der Ferienmonat August 2024 wird nur dann gefördert, wenn vorher oder spätestens im August der Antrag vorliegt.

Mit dem Schüler-Bafög bekommen Jugendliche und junge Erwachsene die Chance, unabhängig von der finanziellen Situation eine weiterführende und berufsbildende Schule zu besuchen. Auch allgemeinbildende Schulen sind ab Klasse 10 unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig.


Ein Antrag auf Schüler-BAföG sollte rund drei Monate vor dem neuen Schuljahr gestellt werden, also spätestens Mitte Mai. Zuständig für die Bearbeitung ist der Kreis, in dem die Eltern der Schüler*innen ihren Wohnsitz haben. Folgeanträge auf Schüler-BAföG sollten zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung und es kommt nicht zu einer Lücke bei der Unterstützung.

Im Kreis Pinneberg beziehen zurzeit 325 Schüler*innen BAföG. Ob und in welcher Höhe die Unterstützung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung greift, hängt von der Art der Ausbildung, der Wohnsituation und weiteren Faktoren ab. Die Altersgrenze für Schüler-Bafög liegt bei 45 Jahren. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Pinneberg beantwortet dazu Fragen.

Kontakt:
  • Stefanie Töneböhn, Buchstabe A-J, 04121-4502-3482
  • Nadine Grabow, Buchstabe K, 04121-4502-3953
  • Andrea Gerhauser, Buchstabe L-Z, 04121-4502-3483

 
Medieninformation vom 13.05.2024


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