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Eine ganze Reihe von Faktoren können Einfluss auf unser Trinkwasser haben.
Bis zur Übergabe des Trinkwassers in die Hausinstallation ist das Wasserversorgungsunternehmen, welches das Trinkwasser aufbereitet und verteilt, für die Einhaltung der Trinkwasserqualität zuständig. Die Übergabestelle kann entweder der Wasserzähler (umgangssprachlich Hauptwasseruhr) in Ihrem Haus oder die Grundstücksgrenze sein.
Unter der Hausinstallation ist "die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und der Übergabe von Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Verbraucher befindet." (§ 4 TrinkwV 2001) zu verstehen. Für diese ist dann der Hauseigentümer zuständig.
Neben der Wasserqualität des vom Wasserversorgungsunternehmen abgegeben Trinkwassers haben aber auch Werkstoffe der Leitungen in den Gebäuden und Installationsausführungen einen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers an der Entnahmestelle (z.B. dem Wasserhahn in der Küche). Diese Faktoren kann der Hauseigentümer beeinflussen. Wir empfehlen folgende Punkte zu beachten:
Als Eigentümers eines Gebäudes mit einer öffentlichen Einrichtung sind Sie verpflichtet dieses anzumelden. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören u.a. Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Seniorenheime. Bitte nutzen Sie dazu die nachfolgenden Formulare.
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