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Die aktuelle Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen kann zurzeit bei ca. 18 bis 24 Monaten liegen.

Wir geben täglich unser Bestes, um jeden Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Auch wir wissen, dass Sie durch die Einbürgerung diverse Vorteile haben und auch uns ist daran gelegen, Ihnen diese nicht länger als nötig zu verwehren.

Leider besteht derzeit ein Bearbeitungsrückstand. Uns als Kreisverwaltung ist bewusst, dass dies zu Unmut führen kann. Gerne möchten wir Ihnen daher die Gründe dafür erklären:

  • Durch die Corona-Pandemie konnte die Bearbeitung nicht im üblichen Umfang erfolgen. Auch in der Kreisverwaltung herrschten Zugangsbeschränkungen und hohen Krankenstände. Allerdings führte dies auch dazu, dass die Einbürgerung als Verwaltungsleistung digitalisiert wurde. Die Auswirkungen zeigten sich im Folgejahr: Unter anderem aufgrund der erleichterten Antragstellung (per Email oder postalisch) wurden rund doppelt so viele Anträge, wie im Vorjahr, gestellt.
  • Anfang 2022 kam es aufgrund des Ukraine-Konfliktes zu einer unvorhersehbaren Flüchtlingsbewegung, die neue Mitarbeiterressourcen forderte.
  • Viele der, im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015 / 2016, zugewanderten Staatsbürger/innen erreichen nun, seit 2023, die notwendige Mindestaufenthaltsdauer von regulär acht Jahren. Dadurch werden besonders viele Anträge in einem kurzen Bearbeitungszeitraum gestellt.
  • Im Laufe der Jahre wurden die zudem die Vorprüfungsverfahren immer umfangreicher. Das Einholen der Sicherheitsabfragen kann dabei mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ebenso ist zu beachten, dass beispielsweise bei Unklarheiten bezüglich der Identität die Kommunikation mit den ausländischen Behörden und deutschen Auslandsvertretungen oft einige Zeit in Anspruch nimmt.
  • Mit Inkrafttreten der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) wird die Mehrstaatigkeit ermöglicht. Dies führt dazu, dass viele Personen, die bisher von einer Antragsstellung abgesehen haben, weil sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollten, nun möglicherweise doch eingebürgert werden möchten. Außerdem sinkt die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre, bei entsprechender Integrationsleistung auf drei Jahre. Personen, die eigentlich erst drei Jahre später einen Antrag stellen konnten, können also bereits jetzt einen Antrag stellen. Dadurch steigt die Arbeitsbelastung immens an. Die Bundesregierung rechnet deutschlandweit mit einem Gesamtpotential von über 2,5 Millionen Antragstellenden, aufgrund der Gesetzesänderung.

Der Kreis Pinneberg hat aufgrund der steigenden Antragszahlen bereits gegengesteuert: Seit 2021 wurde die Mitarbeiteranzahl im Einbürgerungsteam beinahe versechsfacht.

Alle Anträge werden chronologisch bearbeitet. Häufige Sachstandsanfragen binden noch mehr Personal und verlangsamen die Antragsbearbeitung für alle Antragstellenden. Daher appellieren wir an Sie, davon abzusehen. Wir sind zuversichtlich, dass die Bearbeitungsdauer zukünftig deutlich verkürzt werden kann. Bis dahin, bitten wir um Ihr Verständnis.


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