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Auf dem Weg zur Inklusiven Jugendhilfe im Kreis Pinneberg

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Beeinträchtigungen sowie deren Familien auf ihrem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus unterstützen sie das Jugendamt, die Inklusive Jugendhilfe umzusetzen.


Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe hilft Menschen mit Behinderung, möglichst selbstbestimmt am Leben teilzunehmen. Mögliche Leistungen sind z.B. Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen, Schulbegleitung, Unterstützung im Bereich Freizeit, Arbeit oder Wohnen.

Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
  • junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Ansprüchen oder laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß Sozial-Gesetz-Buch VIII bzw. Sozial-Gesetz-Buch IX,
  • deren Mütter, Väter sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte
Was machen Verfahrenslotsen?
  • Sie beraten zu Leistungen.
  • Sie vermitteln Ansprechpartner.
  • Sie helfen bei der Antragstellung.
  • Sie begleiten zu Terminen.
  • Sie erklären Bescheide und informieren zu Gesetzen und Rechtswegen.

Verfahrenslotsen kennen die Angebote und verfügen über viele Kontakte im Sozialraum.

Wie beraten die Verfahrenslotsen?

Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Interessen des jungen Menschen. Die Verfahrenslotsen erläutern die gesetzlichen Vorschriften dazu. Ziel ist, mögliche Wege zu zeitnahen und passgenauen Hilfen aufzuzeigen. 

Für eine erste Kontaktaufnahme sind die Verfahrenslotsen telefonisch oder per Mail erreichbar.
Bei Bedarf sind persönliche Beratungsgespräche im Kreishaus Elmshorn, an wohnortnahen Stellen, Hausbesuche oder Online-Beratungen möglich. Unterstützungsbedarfe bei der Kommunikation werden berücksichtigt.

Wie helfen die Verfahrenslotsen dem Jugendamt, inklusiv zu werden?

Derzeit gilt für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung das Sozial-Gesetz-Buch VIII. Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung gilt das Sozial-Gesetz-Buch IX. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem 01.01.2028 alle Leistungen für Kinder und Jugendlichen unabhängig von Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Die Verfahrenslotsen unterstützen das Jugendamt bei diesem umfangreichen Organisationsprozess.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema?

Ihre Ansprechperson/en

Frau G. Schröder

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Team Wirtschaftliche Jugendhilfe (33-22)

Verfahrenslotse

Telefon:  04121/ 4502-3876

Fax:  04121/ 4502-93876

E-Mail:  g.schroeder@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  verfahrenslotse@kreis-pinneberg.de

Raum:  0.433

Frau Klintworth

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Team Wirtschaftliche Jugendhilfe (33-22)

Verfahrenslotse

Telefon:  04121/ 4502-3879

Fax:  04121/ 4502-93879

E-Mail:  s.klintworth@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  verfahrenslotse@kreis-pinneberg.de

Raum:  0.433



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