Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Wann und wie gejagt werden darf


In den vergangenen Wochen und Monaten ist es im Kreis Pinneberg vermehrt zu Anfragen und Beschwerden rund um das Thema Jagd gekommen. Dabei geht es beispielsweise um die Jagdausübung in der Nähe zu Wohngebieten oder zu Nachtzeiten. Die Untere Jagdbehörde beim Kreis Pinneberg informiert deshalb über Grundlagen und Hintergründe der Jagdausübung.

Durch die Kontrolle von Wiesen, Wäldern und Tierbestand – Monitoring genannt – leisten Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag, um die Umwelt gesund sowie das ökologische Gleichgewicht zu erhalten.

Jägerinnen und Jäger nehmen auch außerhalb ihrer Jagdgebiete vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören die Beratung bei der Vergrämung von Mardern aus Wohnhäusern, die Bergung verendeter Tiere von Straßen sowie die Jagd, um Wildunfälle zu reduzieren. Denn: Wildtiere müssen auf dem Weg zu Futterplätzen häufig Straßen überqueren. Wo Lebensräume von stark befahrenen Straßen zerschnitten werden, gibt es auch entsprechend viele Wildunfälle. Um solche möglichst zu vermeiden, muss der Wildtierbestand kontrolliert und bei Bedarf auch reduziert werden.


20241112 Jagd_Pressefoto_Wildunfall_Rehwild_Strassenrand-Grell-DJV

Wildunfälle ereignen sich häufig mit Rehwild oder Wildschweinen an Landstraßen. Vereinzelt kommen auch Unfälle mit Füchsen oder Dachsen vor. Bei Wildunfällen entstehen oft größere Schäden an den betroffenen Fahrzeugen und die Tiere sind meistens nicht sofort tot. Um den Schaden der Versicherung zu melden, ist eine Bescheinigung der Jagdausübungs-Berechtigten über den Unfall nötig. Daher müssen diese Unfälle gemeldet werden und es wird Hilfe angefordert.

Ein Schwerpunkt der aktuellen Jagd liegt auf den sogenannten invasiven Arten wie Waschbären, Marderhunden und Nutrias. Trotz ihres niedlichen Aussehens handelt es sich etwa bei Nutrias um Wildtiere, die erhebliche Schäden, insbesondere an Deichen, verursachen können. Um die Ausbreitung invasiver Arten einzudämmen und Schäden zu vermeiden, ist die Bejagung dieser Tiere zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt.

 


Die reguläre Jagdzeit für andere Wildarten ist streng geregelt. Grundsätzlich ist die Jagd eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang und bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang gestattet. Nach Bundesjagdgesetz ist es jedoch verboten, Schalenwild, dazu gehören Reh-, Dam- und Rotwild – mit Ausnahme von Schwarzwild – sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen. 

„Niemand braucht zu befürchten, durch die Jagd in Gefahr zu geraten“, sagt Kreisjägermeister Wolfgang Heins. „Die Jagdausübungs-Berechtigten sind hervorragend ausgebildet und im Umgang mit den Waffen entsprechend geschult. Es gibt Sicherheitsvorgaben, die eingehalten werden, sodass weder die Teilnehmer einer Jagd noch Außenstehende zu Schaden kommen könnten.“ 

Jägerinnen und Jäger dürfen auf dem Weg zu ihrem Jagdrevier sogenannte befriedete Gebiete, wie Wohngebiete, durchqueren und dabei auch Grundstücke betreten. Das Betreten dient jedoch ausschließlich dazu, die Jagdflächen zu erreichen. Gejagt wird dort nicht.

Ein weiteres Thema sind wildernde Hunde und Katzen. Gemäß Landesjagdgesetz dürfen wildernde Hunde und Katzen unter bestimmten Bedingungen erlegt werden. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihrer führenden Person Wild verfolgen oder reißen. Katzen werden als wildernd angesehen, wenn sie sich im Jagdbezirk mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten.

„Auch hierbei gehen die Jägerinnen und Jäger äußerst behutsam vor, denn in aller Regel halten sie selbst Haustiere und wissen um die emotionale Bindung der Eigentümer zu ihren Tieren“, so der Kreisjägermeister. „Bei Fragen sollte man das Gespräch suchen. Viele Vorurteile oder Missverständnisse könnten dann ausgeräumt werden.“ 

Für weitere Informationen oder rechtliche Auskünfte steht die Jagdbehörde gern zur Verfügung.
E-Mail: waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

  
Medieninformation vom 12.11.2024


Webseiten-ID: 20054046