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In unserem Aufgabengebiet beschäftigen wir uns mit der Umsetzung der Vorschriften der Zuwendungsvorschriften für geförderte Baumaßnahmen (ZBau) zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenangemessenen und wirtschaftlichen Planung, Veranschlagung und Bauausführung sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der bewilligten Mittel einschließlich der prüffähigen Nachweise für Bauvorhaben.
Alten- und Pflegeheime, Bushaltestellen, Erschließungen, Feuerwehrgerätehäuser, Jugend- und Familieneinrichtungen, Kinderhäuser, Kindertagesstätten, öffentliche Anlagen, Schulen, Sportstätten- und Anlagen, städtebauliche Modernisierungen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wirtschaftsnahe Infrastruktur.
Jede der vorgenannten Ressorts hat seine eigenen geltenden Förderkriterien. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsgeber, Zuwendungsempfänger und dem Zuwendungsbau erforderlich.
Fachdienst Gebäudemanagement (FD 14)
Zuwendungsbau (14-3)
Teamleitung
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