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Aufgrund der Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg haben Kulturschaffende im Kreis Pinneberg die Möglichkeit, Zuschüsse für Veranstaltungen und zur Projektförderung zu beantragen.
Der Kreistag des Kreises Pinneberg stellt die Mittel für die Umsetzung dieses Teils seines Kulturkonzeptes im Rahmen seines Haushaltes zur Verfügung. Von diesen Mitteln sind bis zu 23% für Projektförderung vorzusehen. Die verbleibenden mindestens 77% sind für die veranstaltungsbezogene Kulturarbeit zu verwenden.
Seit 2023 werden Fördergelder wieder zweimal jährlich vergeben. Förderanträge sind nun jeweils bis zum 15. März für das erste Halbjahr oder bis zum 01. August für das zweite Halbjahr des aktuellen Kalenderjahres zu stellen.
Entsprechende Anträge sind beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport, Kurt-Wagener-Straße 11 in 25337 Elmshorn, einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür die hier bereit gestellten Antragsvordrucke.
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)
Team Schule, Kultur und Sport (31-21)
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