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Team Amtsärztlicher Dienst


Fotolia_1331318_S _ Franz Pfluegl

Der Amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen auf gesetzlicher Grundlage für folgende Bereiche durch: Adoption, Arbeitsfähigkeit, Asylbewerberleistungsgesetz, Atemschutztauglichkeit (G26), Aufenthaltserlaubnis, Dienstfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Fahrerlaubnis, Kurmaßnahmen, Prozessfähigkeit, Prüfungsfähigkeit, Sozialamtsleistungen, Verbeamtungen, Vollpflege, Zeugnisse für Behörden.

Gutachtenaufträge können nur ausgeführt werden, wenn sie auf Veranlassung von Ämtern, Institutionen und Arbeitgebern erfolgen und es sich auf der Grundlage bestimmter gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich um "amtsärztliche" Gutachten handelt. Deshalb sind die Begutachtungsaufträge spätestens am Tag der Begutachtung vorzulegen.

Die Begutachtungen erfolgen nach Terminvereinbarung und sind kostenpflichtig. Soweit die beauftragende Behörde/ der Arbeitgeber nicht ausdrücklich die Gebühren übernimmt, muss die zu untersuchende Person selbst die Untersuchungsgebühr vor der Untersuchung bar begleichen.


Hafenärztlicher Dienst
Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat der Kreis Pinneberg dem Kreis Dithmarschen mit Wirkung vom 01.03.2018 die Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes übertragen.  › Nähere Informationen


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