Sollten Sie mindestens 16 Jahre alt sein und bei der Bestellung oder Abholung Ihres Aufenthaltstitels nicht explizit widersprochen haben, so ist Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bereits für die Online-Funktion freigeschaltet. Diese Funktion ermöglicht, dass Sie sich überall dort online ausweisen können, wo im Internet oder an Automaten solche Dienste angeboten werden. Online-Shops, Versicherungen, Banken, eMail-Anbieter oder soziale Netzwerke, aber auch Behörden und Ämter werden solche Dienste in Zukunft immer mehr anbieten. Gleichzeitig haben Sie kurz vor Erhalt Ihres eAT einen Brief von der Bundesdruckerei mit einer PIN- und PUK-Nummer erhalten. Mit dem eAT und mit der dazugehörigen PIN-Nummer können Sie die Online-Ausweisfunktion bereits nutzen. Eine Vorsprache bei Ihrer Zuwanderungsbehörde ist demnach nicht erforderlich.
(Hinweis: für die Online-Anträge der Zuwanderungsbehörde des Kreises Pinneberg ist die Online-Ausweisfunktion nicht erforderlich).