Sie haben die Möglichkeit sich für Drittstaatsangehörige bei Besuchs- und Geschäftszwecken (bis zu 90 Tage) zur Kostenübernahme zu verpflichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie über den Online-Antrag keine Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (z.B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Ausbildung oder Studium) abgeben können. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an die Zuwanderungsbehörde des Kreises Pinneberg (abh@kreis-pinneberg.de).
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben die Verpflichtungserklärung online abzugeben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zuwanderungsbehörde des Kreises Pinneberg (abh@kreis-pinneberg.de).