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Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.


Wichtiger Hinweis zu langfristigen Aufenthalten!

Verpflichtungserklärungen können nur für Besuchs- und Geschäftszwecke (Aufenthalt bis zu 90 Tage) über den Online-Antrag abgegeben werden!

Anfragen zu Verpflichtungserklärungen für einen langfristigen Aufenthalten (z.B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Ausbildung oder Studium) richten Sie bitte vorab per E-Mail an abh@kreis-pinneberg.de. Ohne vorherige Abstimung können Anfragen zu langfristigen Aufenthalten über den Online-Antrag nicht bearbeitet werden!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Verpflichtungserklärung für Besuchs- und Geschäftszwecke

Sie haben die Möglichkeit sich für Drittstaatsangehörige bei Besuchs- und Geschäftszwecken (bis zu 90 Tage) zur Kostenübernahme zu verpflichten. 

Bitte beachten Sie, dass Sie über den Online-Antrag keine Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (z.B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Ausbildung oder Studium) abgeben können. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an die Zuwanderungsbehörde des Kreises Pinneberg (abh@kreis-pinneberg.de). 

Online-Antrag Verpflichtungserklärung für Besuchs- und Geschäftszwecke

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben die Verpflichtungserklärung online abzugeben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zuwanderungsbehörde des Kreises Pinneberg (abh@kreis-pinneberg.de).

Verpflichtungserklärung Besuch (Merkblatt)

Verpflichtungserklärung Geschäft (Merkblatt)


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