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Jugendliche und junge Erwachsene sollen eine Ausbildung machen können, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Damit die jeweilige finanzielle Situation dem nicht im Wege steht, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAföG. Dies gilt auch für den Besuch von weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Allgemeinbildende Schulen sind ab Klasse 10 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderungsfähig.
Ein Antrag auf Schüler-BAföG sollte rund drei Monate vor dem neuen Schuljahr gestellt werden, also spätestens Ende April bis Mitte Mai. Zuständig für die Bearbeitung ist der Kreis, in dem die Eltern der Schüler*innen ihren Wohnsitz haben. Folgeanträge auf Schüler-BAföG sollten zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung und es kommt zu keiner Lücke bei der Unterstützung.
Seit dem vergangenen Jahr gibt es einige Änderungen beim Schüler-BAföG. So ist die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre angehoben worden. Erhöht wurden außerdem die Bedarfssätze, die Vermögensgrenze, die Einkommensgrenze der Schüler*innen sowie die Freibeträge vom Einkommen der Eltern. Damit ist die Zahl der potenziellen Empfänger*innen von Schüler-BAföG größer geworden. Im März 2023 waren es 292 Schüler*innen im Kreis Pinneberg, die BAföG beziehen.
Ob und in welcher Höhe die Unterstützung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung greift, hängt von der Art der Ausbildung, der Wohnsituation und weiteren Faktoren ab. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Pinneberg beantwortet dazu Fragen. Weitere Informationen bietet auch die Website des Kreises: www.kreis-pinneberg.de/BAföG.html
Anders als beim Schüler-BAföG ist bei Studierenden das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der diese eingeschrieben sind.
Medieninformation vom 05.04.2023
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