Wenn Sie selbst eine Verfügung von Todes wegen hinterlegen wollen, empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
- Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Nachlassgericht oder einer Notarin beziehungsweise einem Notar auf und vereinbaren Sie einen Termin.
- Bringen Sie zum Termin neben der Verfügung von Todes wegen auch Ihre Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis mit.
- Sie erhalten nach erfolgter Hinterlegung einen Hinterlegungsschein als Nachweis für die erfolgte Hinterlegung.
- Später erhalten Sie eine Gerichtskostenrechnung.
- Angaben zu Ihrer letztwilligen Verfügung werden automatisch durch das Gericht oder die Notarin beziehungsweise den Notar online im Testamentsregister hinterlegt.