Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Taxi und Mietwagen

Fotolia_723539_S _ Daniel Fuhr

Gemäß der §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer  Genehmigungspflicht, z.B. der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.


Online-Anträge

Für die Genehmigung zur Ausübung, die Änderung oder zum Weiterbetrieb können Sie über nachfolgenden Button einen Online-Antrag stellen:

Online-Antrag Taxi- und Mietwagen



Ihre Ansprechperson/en

Frau Dentzin

Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)

Team Verkehrsgewerbe (24-11)

Telefon:  04121-4502-2465

Fax:  04121-4502-92465

E-Mail:  fuehrerschein@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.039

Herr Deppermann

Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)

Team Verkehrsgewerbe (24-11)

Telefon:  04121-4502-2445

Fax:  04121-4502-92445

E-Mail:  fuehrerschein@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.039


Webseiten-ID: 3501