Was bedeutet das?
Ihr Aufenthalt in Deutschland muss durchgehend erlaubt gewesen sein, das heißt Sie waren im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) oder sind z.B. als EU-Bürger von der Aufenthaltstitelpflicht befreit. Die Zeiten Ihres letzten durchgeführten Asylverfahrens können auch als rechtmäßiger Aufenthalt gewertet werden, aber nur dann, wenn bei Ihnen eine Asylanerkennung, ein internationaler Flüchtlingsschutz oder ein subsidiärer Schutz festgestellt wurde. In allen anderen Fällen ist das Asylverfahren nicht als rechtmäßiger Aufenthalt anzuerkennen. Duldungen sind generell kein rechtmäßiger Aufenthalt.
Darüber hinaus muss Ihr Wohnsitz und Ihr Aufenthaltsort auch tatsächlich in Deutschland gewesen sein, das heißt Sie halten sich auch wirklich in Deutschland auf und haben Ihren Lebensmittelpunkt nicht ins Ausland verlegt.
Kann ich die fünf Jahre auch verkürzen?
Ja, sofern Sie besondere Integrationsleistungen vorweisen können, kann die erforderliche Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Das ist der Fall, wenn Sie
- besonders gute schulische oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachweisen UND
- Ihren Lebensunterhalt ausnahmslos eigenständig sichern können UND
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 haben.
Alle drei Voraussetzungen müssen also zusammen vorliegen, eine einzelne ist nicht ausreichend.
Wie weise ich das nach?
Normalerweise kann die Einbürgerungsbehörde (zusammen mit der Zuwanderungsbehörde) selbst erkennen, ob Sie die erforderliche Zeit in Deutschland verbracht haben. Sie benötigen vorerst keine weiteren Unterlagen als Nachweis. Bei EU-Bürgern, die sich nicht explizit bei der Zuwanderungsbehörde melden müssen, kann eine Meldebescheinigung über die letzten Jahre hilfreich sein.
Sollten Sie eine Verkürzung der Zeit auf bis zu drei Jahre beabsichtigen, so müssen Sie folgendes vorlegen:
- Urkunden und/oder Bestätigungen, die die besonders gute schulische oder berufliche Leistungen bescheinigen, Belobigungen, Preise, Ehrungen
- Mitgliedsbescheinigungen oder Bestätigungen im bürgerschaftlichen Engagement (z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr, in Vereinen im sportlichen, sozialen politischen, gewerkschaftlichen oder kulturellen Bereich, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, etc.)
- Zertifikat Deutsch auf dem Niveau C1