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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Verkehrsgewerbe Fahrschulaufsicht Fahrlehrerlaubnis
Für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis werden gem. § 2 und 4 FahrlG folgende persönliche Voraussetzungen an den Bewerber gestellt:
Der Bewerber muss,
Als Antragsunterlagen werden benötigt:
Die Dauer der Ausbildung beträgt für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Grundklasse) beträgt insgesamt mindestens 12 Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (8 Monate) und einer Ausbildungsfahrschule.
Für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung zusätzlich einen Monat in der Fahrlehrerausbildungsstätte, bei Klasse CE oder DE zusätzlich zwei Monate.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Landesfahrlehrerverbänden Schleswig-Holstein und Hamburg.
Webseiten-ID: 3416
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25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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