An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
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Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.
Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Formloser Antrag
Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.
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25337 Elmshorn
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