An die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer in Schleswig-Holstein.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis "Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.